Gemäß dem Erlass der Thüringer Landesregierung vom 16.03.2020 bleibt das Vereinsheim vorübergehend geschlossen. Wir werden auf dieser Webseite über Änderungen informieren.
Der Erlass der Thüringer Landesregierung ist auf Grundlage § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfGS) erfolgt.
Es wird wie folgt verfügt:
(1) Schließung von Einrichtungen und Angeboten
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind folgende Einrichtungen und Angebote unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder Eigentumsverhältnissen:
(…)
Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angeboten bzw. Sportanlagen;
Der Schatzmeister
Robert Kühnl